1. Arbeitsstunden

a) Mitglieder weiblich 16 bis 65 Jahre 6 Arbeitsstunden
b) Mitglieder männlich 16 bis 65 Jahre 6 Arbeitsstunden
c) Ersatzweise ab 16 Jahre 10,00 € je Arbeitsstunde
d) Staffelung der Arbeitsstunden ab dem 65. Lebensjahr:
  • 65 Jahre: 6 Arbeitsstunden
  • 66 Jahre: 5 Arbeitsstunden
  • 67 Jahre: 4 Arbeitsstunden
  • 68 Jahre: 3 Arbeitsstunden
  • 69 Jahre: 2 Arbeitsstunden
  • 70 Jahre: 1 Arbeitsstunden

Ab 71 Jahren müssen die Mitglieder keine Arbeitsstunden mehr leisten

2. Arbeitsstunden bei Beitritt nach dem 01.08. je Jahr

jeweils die halben Stundensätze

3. Ruhende Mitglieder

Für ruhende Mitglieder werden keine Arbeitsstunden angesetzt.

4. Befreiung von Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied hat die Möglichkeit sich durch schriftlichen Antrag, der nur zu Beginn einer Saison gestellt werden kann, von den Arbeitsstunden der laufenden Saison zu befreien.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Mitglied in der Saison nicht am Spielbetrieb teilnimmt.

Nimmt das Mitglied trotz schriftlicher Eingabe auch nur einmal am Spielbetrieb teil, erlischt der Antrag auf Befreiung von den Arbeitsstunden sofort.