a) Mitglieder weiblich 16 bis 65 Jahre | 6 | Arbeitsstunden |
b) Mitglieder männlich 16 bis 65 Jahre | 6 | Arbeitsstunden |
c) Ersatzweise ab 16 Jahre | 10,00 € | je Arbeitsstunde |
d) Staffelung der Arbeitsstunden ab dem 65. Lebensjahr:
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Ab 71 Jahren müssen die Mitglieder keine Arbeitsstunden mehr leisten
jeweils die halben Stundensätze
Für ruhende Mitglieder werden keine Arbeitsstunden angesetzt.
Jedes aktive Mitglied hat die Möglichkeit sich durch schriftlichen Antrag, der nur zu Beginn einer Saison gestellt werden kann, von den Arbeitsstunden der laufenden Saison zu befreien.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Mitglied in der Saison nicht am Spielbetrieb teilnimmt.
Nimmt das Mitglied trotz schriftlicher Eingabe auch nur einmal am Spielbetrieb teil, erlischt der Antrag auf Befreiung von den Arbeitsstunden sofort.