Beitragssätze

1. Familienmitgliedschaft
a) aktive Mitgliedschaft (mit Kinder bis 18 Jahre) 220,00 €
b) ruhende Mitgliedschaft   30,00 €
2. Einzelmitgliedschaft
a) bis 14 Jahre   45,00 €
a) bis 14 Jahre ruhendes Mitglied   25,00 €
b) bis 18 Jahre   60,00 €
b) bis 18 Jahre ruhendes Mitglied   25,00 €
c) ab 18 Jahre 140,00 €
c) ab 18 Jahre ruhendes Mitglied   25,00 €
d) Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 Jahre   90,00 €

3. Verpflichtung für Auszubildende und Studenten dem Verein eine Bestätigung zukommen zu lassen, da ansonsten der Einzelbeitrag abgebucht wird!

Eine eheähnliche Gemeinschaft führt nur dann zur Familienmitgliedschaft, wenn gleicher Wohnsitz vorliegt!

4. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei!

5. Instandhaltungspauschale
Ab 18 Jahren bezahlt jedes Mitglied eine Instandhaltungspauschale
Bei einer Einzelmitglied   60,00 €
Bei einer Familienmitgliedschaft 120,00 €
Schüler, Studenten, Auszubildende   60,00 €

Verfahrensweisen

  1. Ruhende Mitgliedschaft
    Die ruhende Mitgliedschaft kann auf Antrag vom Vorstand zugestanden werden. Sie ist grundsätzlich nur möglich, bei Krankheit oder Verletzung die dem Mitglied über einen Zeitraum von min. 6 Monaten keinen Spielbetrieb ermöglicht.

    Eine fortlaufende ruhende Mitgliedschaft, ist nur durch Genehmigung der Vorstandschaft und einer ordentlichen, vorher durchgeführten Kündigung möglich.

    Bei ruhender Mitgliedschaft, jedoch gelegentlicher Teilnahme am Spielbetrieb ist der jeweils gültige Gastspielbeitrag (gem. Spielordnung) zusätzlich zu entrichten.

    Bei Umwandlung einer ruhenden Mitgliedschaft in eine aktive Mitgliedschaft nach dem 31.07. eines jeden Jahres, wird die Hälfte des jeweiligen Jahresbeitrages der entsprechenden aktiven Mitgliedschaft fällig.

  2. Beitritt während der Saison
    Während der laufenden Saison (Mai - September) wird bei einem Beitritt bis zum 31.07.der volle, und ab dem 01.08. der halbe Jahresbeitrag der entsprechenden Mitgliedschaft fällig.

  3. Änderungen der Beitragsordnung
    Wie Satzungsänderungen auch, bedürfen Änderungen der Beitragsordnung einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Die Beitragsordnung hat Gültigkeit ab dem 01.01.2023 und ersetzt alle vorherigen Beitragsordnungen.